Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 06.01.2024)

1.      Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle erteilten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der „Cosmic Studio UG (haftungsbeschränkt)“ im folgenden Auftragnehmer genannt.

1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Geltung der AGB für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an.

1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien.

1.4 AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

 

2.      Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweilige persönliche Angebot. Dieses gilt, soweit darin nichts anderes vereinbart, für einen Zeitraum von fünf Tagen ab Zugang des Angebots beim Auftraggeber.

2.2 Der Auftraggeber akzeptiert mit Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags das persönliche Angebot und die darin enthaltenen Konditionen sowie die Geltung der AGB.

 

3.      Auftragsproduktion

3.1 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, werden durch den Auftragnehmer ausgewählt.

3.2 Dem Auftragnehmer sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

3.3 Foto- und Videoaufnahmen mit einer Drohne werden nur an Orten und in Situationen eingesetzt, welche die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Auftragnehmer kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, Ausnahme ist bei grob fahrlässiger Verwendung der Drohne.

 

4.      Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass an dem Tag der Veranstaltung die gewählten Drehorte für Foto- und Videoaufnahmen genutzt werden dürfen. Er hat sich um entsprechendes Einverständnis eigenständig zu kümmern.

4.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die teilnehmenden Gäste damit einverstanden sind, dass bei der Hochzeit Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden. Sofern Gäste dies nicht wünschen, müssen sie dieses dem Auftragnehmer vor Beginn der Hochzeit mitteilen.

 

5.      Bearbeitung und Überlassung des Filmmaterials

5.1 Das Foto- und Videomaterial wird gemäß vorheriger Absprache vom Auftragnehmer bearbeitet.

5.2 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung der Fotos und Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängel rügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Foto- und Videografie sind ausgeschlossen.

5.3 Der Auftragnehmer bemüht sich die fertigen Fotos und Videos gemäß Angebot und Absprache innerhalb von 8 Wochen nach der Hochzeit an den Auftraggeber auszuliefern.

5.4 Der Auftraggeber hat nach Bereitstellung des fertigen Foto- und Videomaterials einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern. Überschreitet diese Nachbearbeitung den Umfang von 2 Stunden wird der zusätzliche Aufwand in Rechnung gestellt.

5.5 Diese Reklamation muss spätestens 14 Tage nach Auslieferung angezeigt werden. Nach Ablauf dieser Frist hat der Auftraggeber die Fotos und Videos als vertragsgemäß abgenommen.

5.6 Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten digitalen Daten.

 

6.      Nutzungsrechte und Urheberrecht

6.1 Der Auftraggeber erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz für die fertig abgenommenen Fotos und Videos. Das Nutzungsrecht umfasst die private nicht kommerzielle Nutzung und schließt eine Vervielfältigung zu gewerblichen Zwecken aus.

6.2 Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht sämtlicher erstellter Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

6.3 Dem Auftragnehmer wird es erlaubt sämtliche Aufnahmen der Auftragsproduktion für Eigenwerbung  auf Kanälen wie beispielsweise der Website und Instagram zu nutzen.

 

7.      Stornierung durch den Auftraggeber

7.1 Nach Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags durch den Auftraggeber reserviert der Auftragnehmer den vereinbarten Termin.

7.2 Hierfür wird eine Reservierungsgebühr von 30% des Gesamtbetrages fällig. Die Reservierungsgebühr wird als Anzahlung dem Gesamtbetrag des Auftrags angerechnet. Wird der Auftrag seitens des Auftraggebers storniert, behält der Auftragnehmer diese Reservierungsgebühr. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.

7.3 Ausnahmen hiervon sind Stornierungen vom Auftraggeber, welche wegen eines schweren Krankheitsfalls (Brautpaar) oder Todesfall (Familie) entstanden sind.

 

8.      Absage durch den Auftragnehmer

8.1 Kann der Auftragnehmer auf Grund von höherer Gewalt, Unfall oder schwerer Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder das Foto- und Videomaterial nicht fristgemäß liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadensersatzforderungen.

8.2 Der Auftragnehmer wird sich in diesem Fall bemühen, einen gleichwertigen Ersatz zu finden. Sollte der Ersatzdienstleister höhere Kosten verursachen sind diese vom Auftraggeber zu tragen.

8.3 Unwesentliche und zumutbare Änderungen berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Wird der Videodreh trotzdem abgesagt, erstattet der Auftragnehmer umgehend bereits gezahlte Beträge.

 

9.      Bezahlung und Eigentumsvorbehalt

9.1 Der Auftragnehmer stellt nach Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags die Reservierungsgebühr von 30% der vereinbarten Vergütung in Rechnung.

9.2 Nach Auslieferung der Auftragsproduktion sind die restlichen 70% fällig.

9.3 Bis zur vollständigen Bezahlung behält der Auftragnehmer sämtliche Eigentumsrechte.

9.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang beim Auftraggeber zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.

 

10.      Haftung

10.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen.

10.3 Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Foto- und Videomaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

 

11.      Datenschutz

11.1 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Es gelten die Datenschutzhinweise der Webseite www.hochzeit-video-nürnberg.de/datenschutz.

 

12.      Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.

12.2 Der Auftragnehmer nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

12.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.